# Woran Sie einen geeigneten Fahrdienst erkennen

> Quelle: https://mobil-in-berlin.de/geeigneten-fahrdienst-erkennen/
> Aktualisiert: 2026-09-14T12:55:04+00:00

Wer einen Fahrdienst für die Werkstatt, die Tagesförderstätte oder die Kita sucht, bekommt in Berlin keinen zugewiesen. Die Fahrten der Eingliederungshilfe sind privatrechtlich geregelt: Den Vertrag schließen Sie oder Ihre Bevollmächtigten direkt mit dem Fahrdienst, das Land ist nicht Vertragspartner. Das gibt Ihnen Spielraum, und es legt die Prüfung in Ihre Hände. Dieser Beitrag zeigt, woran Sie einen geeigneten Fahrdienst erkennen und welche Fragen Sie vorher stellen sollten.

## Warum die Eignung über das Geld entscheidet

Die Kosten übernimmt der Teilhabefachdienst, bei Kindern und Jugendlichen das Jugendamt. Das geschieht aber nur, wenn der Fahrdienst geeignet ist. Das Land Berlin führt keine zentrale Liste der Anbieter und prüft sie nicht vorab, so hat es der Senat im August 2024 auf eine Anfrage im Abgeordnetenhaus geantwortet. Ob ein Fahrdienst die Anforderungen erfüllt, klären Sie deshalb am besten selbst, bevor Sie unterschreiben.

Die ausführlichste Liste hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie im **Jugend-Rundschreiben Nr. 1/2024** festgelegt. Sie gilt für die Jugendämter. Für Erwachsene gelten die Ausführungsvorschriften Eingliederungshilfe und das Rundschreiben Soz Nr. 02/2021. Als Prüfliste taugen die Kriterien aber für jede Fahrt, denn sie beschreiben, was eine sichere Beförderung ausmacht.

## Der Betrieb

- **Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz.** Wer gewerblich Menschen befördert, braucht sie. Fragen Sie, von welcher Behörde sie ausgestellt wurde.
- **Landesmindestlohn.** Die Beschäftigten müssen mindestens den Berliner Landesmindestlohn erhalten.
- **Ersatzfahrzeug.** Fällt ein Fahrzeug aus oder hat es einen sicherheitsrelevanten Mangel, muss zeitnah ein anderes kommen.
- **Telefonisch erreichbar.** Während der Beförderungszeiten muss der Fahrdienst für Eltern, Betreuende und Einrichtung erreichbar sein.

## Die Fahrerinnen und Fahrer

- **Personenbeförderungsschein** nach § 48 Fahrerlaubnis-Verordnung oder ein Führerschein der Klasse D oder D1.
- **Erweitertes Führungszeugnis**, aktuell und nicht älter als drei Jahre. Das einfache Führungszeugnis reicht nicht, denn nur das erweiterte zeigt auch Verurteilungen, die für die Arbeit mit Kindern und schutzbedürftigen Menschen relevant sind.
- **Körperlich in der Lage**, beim Ein- und Aussteigen zu helfen.
- **Deutsch mindestens auf Niveau B1**, verstehen und sprechen.
- **Eingewiesen in die Sicherung** von Rollstühlen und Kindersitzen.
- **Nüchtern, rücksichtsvoll und respektvoll.** Das klingt selbstverständlich und steht trotzdem ausdrücklich in der Liste.
- **Möglichst immer dieselben Personen.** Das ist als Wunsch formuliert, nicht als Pflicht, aber gerade bei Autismus, Demenz oder Lernschwierigkeiten entscheidet es oft darüber, ob eine Fahrt gelingt.

## Begleitpersonen und Fahrzeuge

Fährt eine Begleitperson mit, muss sie volljährig und zur Betreuung geeignet sein und ebenfalls ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis haben. Die Fahrzeuge müssen verkehrssicher und gepflegt sein. Wie ein Rollstuhl im Fahrzeug richtig gesichert wird, steht in [Rollstuhl im Auto sichern](/rollstuhl-sichern/).

Das Jugendamt darf die Nachweise zu Personenbeförderungsscheinen und Führungszeugnissen verlangen und unangemeldet an Abhol- und Zielorten kontrollieren. Ein Fahrdienst, der seine Nachweise ordentlich führt, hat mit einer solchen Nachfrage kein Problem.

## Fragen, die Sie vor dem Vertrag stellen können

1. Liegt eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz vor?
2. Haben alle Fahrerinnen, Fahrer und Begleitpersonen ein erweitertes Führungszeugnis, das nicht älter als drei Jahre ist?
3. Wer fährt mein Kind oder meinen Angehörigen, und bleibt das dieselbe Person?
4. Was passiert, wenn die Fahrerin krank ist oder das Fahrzeug ausfällt? Wer ruft mich dann an?
5. Unter welcher Nummer erreiche ich während der Tour jemanden?
6. Wie wird der Rollstuhl gesichert, und wie die Person darin?
7. Wie viele Fahrgäste sind auf der Tour, und wie lange dauert die Fahrt ungefähr?

Fragen Sie jeden Fahrdienst danach, bevor Sie sich festlegen, uns eingeschlossen. Wer ausweicht oder keine klare Antwort geben kann, ist nicht zwingend ungeeignet, aber dann lohnt ein zweiter Anbieter zum Vergleich.

## Wann Ihr Wunsch zählt

Sie dürfen sagen, welchen Fahrdienst Sie möchten. Das Wunsch- und Wahlrecht nach § 104 SGB IX umfasst ausdrücklich die Auswahl des Leistungserbringers. Nach Nummer 131 der Berliner Ausführungsvorschriften Eingliederungshilfe wird dem Wunsch entsprochen, wenn er angemessen ist oder wenn ein Abweichen für Sie unzumutbar wäre.

- **Unzumutbar** ist ein Abweichen zum Beispiel, wenn nur der gewünschte Fahrdienst die nötige Beförderung leisten kann, oder wenn nur durch ihn der Besuch der Werkstatt gesichert ist. Dann wird dem Wunsch ohne Kostenvergleich entsprochen. Maßgeblich sind die persönlichen, familiären und örtlichen Umstände.
- **Zumutbar** ist ein Abweichen, wenn ein gleich geeignetes Angebot vorhanden ist. Dann vergleicht der Teilhabefachdienst die Kosten und bezieht auch die Qualität der Leistung ein. Unverhältnismäßige Mehrkosten sollen vermieden werden.

Zwei Regeln sollten Sie außerdem kennen. Beförderungen sind in der Regel **gemeinschaftlich** durchzuführen, also als Tour mit anderen Fahrgästen, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. Und wer den [Sonderfahrdienst](/sonderfahrdienst-berlin/) nutzen darf, deckt Fahrten zu Angeboten der sozialen Teilhabe vorrangig darüber.

Den Wunsch bringen Sie am besten schon in die Gesamtplanung ein und begründen ihn, wenn es Gründe gibt, die über eine Vorliebe hinausgehen: eine feste Bezugsperson, ein Fahrzeug mit passender Ausstattung, Erfahrung mit einer bestimmten Behinderung. Wie die Kostenübernahme im Einzelnen läuft, steht im [Ratgeber zur Kostenübernahme](/kostenuebernahme/).

## Wo Sie das nachlesen können

- [Antwort des Senats auf die Schriftliche Anfrage Drucksache 19/19987](https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-19987.pdf) vom 28. August 2024, zu Rahmenverträgen und Anforderungen
- [Jugend-Rundschreiben Nr. 1/2024](https://www.berlin.de/politik-und-verwaltung/rundschreiben/download.php/4328946), Übernahme von Fahrtkosten durch nicht vertragsgebundene Fahrdienste
- [Gemeinsame Ausführungsvorschriften Eingliederungshilfe](https://www.berlin.de/sen/soziales/besondere-lebenssituationen/menschen-mit-behinderung/eingliederungshilfe-sgb-ix/dokumente-und-links/av_eingliederungshilfe_2023.pdf), Nummern 126 bis 133 zu Fahrtkosten und Wunsch- und Wahlrecht
- [§ 104 SGB IX](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__104.html), Leistungsbestimmung und Wunsch- und Wahlrecht
- Die [Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung](https://www.teilhabeberatung.de/) hilft kostenlos, einen Wunsch zu formulieren und zu begründen

## Wenn Sie eine Werkstattfahrt planen

Wir fahren feste Touren zur Werkstatt und zur Tagesförderstätte und stimmen uns mit Einrichtung und Teilhabefachdienst ab. Stellen Sie uns die Fragen von oben am Telefon unter [0172 7575015](tel:+491727575015) oder schicken Sie uns eine [Anfrage](/fahrt-anfragen/). Mehr zum Ablauf steht auf [Werkstattfahrten](/leistungen/werkstattfahrten/).

*Stand: September 2026. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Fassungen der Ausführungsvorschriften und Rundschreiben sowie Ihr Bescheid.*
