# Häufige Fragen zum Fahrdienst in Berlin

> Quelle: https://mobil-in-berlin.de/haeufige-fragen/
> Aktualisiert: 2026-08-23T16:52:28+00:00

Die Fragen, die uns am Telefon am häufigsten gestellt werden, mit möglichst knappen Antworten. Wenn Ihre Frage hier nicht steht, rufen Sie an unter [0172 7575015](tel:+491727575015) oder schicken Sie uns eine [Anfrage](/fahrt-anfragen/).

## Alle Fragen im Überblick

- [Was kostet ein Behindertenfahrdienst in Berlin?](#was-kostet-ein-behindertenfahrdienst-in-berlin)
- [Wie hoch ist die Zuzahlung bei einer Krankenfahrt?](#wie-hoch-ist-die-zuzahlung-bei)
- [Was kostet der Sonderfahrdienst des Landes Berlin?](#was-kostet-der-sonderfahrdienst-des-landes)
- [Wer bezahlt die Fahrt zur Dialyse?](#wer-bezahlt-die-fahrt-zur-dialyse)
- [Wer bezahlt die Fahrt zur Werkstatt für behinderte Menschen?](#wer-bezahlt-die-fahrt-zur-werkstatt)
- [Wie beantrage ich eine Krankenfahrt?](#wie-beantrage-ich-eine-krankenfahrt)
- [Wann brauche ich keine Genehmigung der Krankenkasse?](#wann-brauche-ich-keine-genehmigung-der)
- [Wer bezahlt den Schulweg meines Kindes?](#wer-bezahlt-den-schulweg-meines-kindes)
- [Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?](#was-tun-wenn-der-antrag-abgelehnt)
- [Muss ich für die Fahrt aus meinem Rollstuhl umsteigen?](#muss-ich-fuer-die-fahrt-aus)
- [Fahren auch Elektrorollstühle mit?](#fahren-auch-elektrorollstuehle-mit)
- [Darf eine Begleitperson mitfahren?](#darf-eine-begleitperson-mitfahren)
- [Holen Sie mich aus der Wohnung ab?](#holen-sie-mich-aus-der-wohnung)
- [Fahren Sie auch ins Umland?](#fahren-sie-auch-ins-umland)
- [Kann ich den Fahrdienst wechseln?](#kann-ich-den-fahrdienst-wechseln)
- [Was ist der Unterschied zwischen Sonderfahrdienst und privatem Fahrdienst?](#was-ist-der-unterschied-zwischen-sonderfahrdienst)
- [Was ist, wenn keine Stelle die Fahrt bezahlt?](#was-ist-wenn-keine-stelle-die)
- [Brauche ich einen Schwerbehindertenausweis?](#brauche-ich-einen-schwerbehindertenausweis)
- [Wie schnell können Sie fahren?](#wie-schnell-koennen-sie-fahren)
- [Wer fährt, und welche Nachweise haben die Fahrerinnen und Fahrer?](#wer-faehrt-und-welche-nachweise-haben)

## Was kostet ein Behindertenfahrdienst in Berlin?

Das hängt am Anlass der Fahrt, nicht am Anbieter. Bei ärztlich verordneten Fahrten zahlt die Krankenkasse, es bleibt eine gesetzliche Zuzahlung von zehn Prozent, mindestens fünf und höchstens zehn Euro je Fahrt. Fahrten zur Werkstatt übernimmt die Eingliederungshilfe, den Schulweg das Schul- und Sportamt des Wohnbezirks. Beim Sonderfahrdienst des Landes Berlin zahlen Sie einen gestaffelten Eigenanteil ab 2,05 Euro je Fahrt. Nur wenn keine Stelle zuständig ist, fahren wir gegen Rechnung, und den Preis nennen wir vor der Fahrt.

## Wie hoch ist die Zuzahlung bei einer Krankenfahrt?

Zehn Prozent der Fahrtkosten, mindestens fünf und höchstens zehn Euro je Fahrt, in keinem Fall mehr als die Fahrt tatsächlich kostet. Hin- und Rückfahrt zählen getrennt. Wer von Zuzahlungen befreit ist, legt den Befreiungsausweis vor, dann entfällt sie. Bei häufigen Fahrten wie zur Dialyse lohnt der Blick auf die jährliche Belastungsgrenze.

## Was kostet der Sonderfahrdienst des Landes Berlin?

Der Eigenanteil steigt mit der Zahl der Fahrten im Monat: Die ersten acht Fahrten kosten 2,05 Euro, die Fahrten neun bis sechzehn 5,00 Euro, ab der siebzehnten Fahrt 10,00 Euro. Eine Begleitperson fährt kostenfrei mit, jede weitere kostet 2,00 Euro. Für Ziele bis fünf Kilometer hinter der Landesgrenze kommen 3,00 Euro pro Person hinzu. Eine Absage am Fahrttag kostet 2,05 Euro Bearbeitungsgebühr.

## Wer bezahlt die Fahrt zur Dialyse?

Die Krankenkasse. Dialysefahrten gehören zu den Fahrten zu ambulanter Behandlung, die nach § 60 SGB V verordnungsfähig sind, weil die Behandlung über einen längeren Zeitraum sehr häufig stattfindet. Die behandelnde Praxis stellt eine Verordnung auf dem Formular Muster 4 aus, und zwar vor der ersten Fahrt. Es bleibt die gesetzliche Zuzahlung je Fahrt.

## Wer bezahlt die Fahrt zur Werkstatt für behinderte Menschen?

Die Eingliederungshilfe über den Teilhabefachdienst, als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben. Grundlage ist die Bewilligung der Teilhabeleistung. In Berlin bestehen für diese Beförderung keine Rahmenverträge, die Vereinbarung läuft unmittelbar zwischen dem Fahrdienst und der Person, die gefahren wird.

## Wie beantrage ich eine Krankenfahrt?

Sie beantragen sie nicht selbst, sondern lassen sie verordnen. Die behandelnde Praxis stellt eine Verordnung einer Krankenbeförderung auf dem Formular Muster 4 aus. Die Verordnung muss vor der Fahrt vorliegen, nicht danach. Ob die Krankenkasse zusätzlich genehmigen muss, hängt vom Einzelfall ab.

## Wann brauche ich keine Genehmigung der Krankenkasse?

Bei den Merkzeichen aG, Bl oder H im Schwerbehindertenausweis sowie bei Pflegegrad 4 oder 5 gilt die Genehmigung mit dem Ausstellen der Verordnung als erteilt. Dasselbe gilt bei Pflegegrad 3, wenn zusätzlich eine dauerhafte Beeinträchtigung der Mobilität ärztlich festgestellt ist. Diese Regelung gilt seit dem 1. Januar 2019. Die ärztliche Verordnung auf Muster 4 wird trotzdem gebraucht.

## Wer bezahlt den Schulweg meines Kindes?

Das Schul- und Sportamt des Bezirks, in dem das Kind wohnt, nicht des Bezirks, in dem die Schule liegt. Diese Verwechslung ist der häufigste Grund für Verzögerungen, weil der Antrag erst weitergeleitet werden muss. Grundlage sind der festgestellte sonderpädagogische Förderbedarf und die Einschätzung, dass der Schulweg nicht auf üblichem Weg zurückgelegt werden kann. Jeder der zwölf Berliner Bezirke bearbeitet die Anträge selbst, deshalb unterscheiden sich Formulare und Bearbeitungszeiten.

## Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Widerspruch einlegen, in der Regel innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids. Der Widerspruch ist formlos möglich, die Begründung darf nachgereicht werden. Bei Krankenfahrten hilft meist eine ergänzende ärztliche Begründung, warum öffentliche Verkehrsmittel oder ein privater PKW nicht in Frage kommen. Die Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids.

## Muss ich für die Fahrt aus meinem Rollstuhl umsteigen?

Nein. Sie fahren im eigenen Rollstuhl ins Fahrzeug und bleiben während der gesamten Fahrt darin sitzen. Der Rollstuhl wird mit einem Rückhaltesystem nach Norm gesichert, Sie selbst zusätzlich mit einem eigenen Gurtsystem. Das sind zwei getrennte Systeme, und beide werden gebraucht: Ein gesicherter Rollstuhl allein schützt den Menschen darin nicht.

## Fahren auch Elektrorollstühle mit?

Ja. Elektrorollstühle sind schwerer und haben andere Verzurrpunkte als Faltrollstühle, deshalb sagen Sie uns Modell und ungefähres Gewicht am besten schon bei der Anfrage. Dann kommt von vornherein das passende Fahrzeug mit der passenden Rampe oder Hebebühne.

## Darf eine Begleitperson mitfahren?

Ja, und zwar kostenfrei. Rollator, Sauerstoffgerät und Gehhilfen nehmen wir ebenfalls mit, dafür ist Platz eingeplant. Sagen Sie uns bei der Anfrage, wer und was mitkommt, damit das Fahrzeug passt.

## Holen Sie mich aus der Wohnung ab?

Auf Wunsch ja. Wir klingeln an der Wohnungstür statt am Bordstein und bringen Sie am Ziel bis zur Tür, beim Arzt bis ins Wartezimmer. Sagen Sie uns bei der Anfrage, wie viele Stufen zu überwinden sind und ob es einen Aufzug gibt, dann planen wir Zeit und Ausstattung passend ein.

## Fahren Sie auch ins Umland?

Ja. Wir fahren in ganz Berlin und darüber hinaus, etwa zu Reha-Kliniken in Brandenburg oder zu Behandlungen im Havelland. Fahrten über die Stadtgrenze planen wir wie jede andere Fahrt, nennen Sie uns bei der Anfrage einfach das Ziel.

## Kann ich den Fahrdienst wechseln?

Bei Fahrten zur Werkstatt und zur Tagesförderstätte ja. In Berlin bestehen für diese Beförderungsleistungen keine Rahmenverträge, die Vereinbarung läuft direkt zwischen Ihnen und dem Fahrdienst. Sie suchen den Anbieter also aus und bekommen ihn nicht zugewiesen. Das ist vielen nicht bekannt und wird selten von sich aus erwähnt.

## Was ist der Unterschied zwischen Sonderfahrdienst und privatem Fahrdienst?

Der Sonderfahrdienst des Landes Berlin ist deutlich günstiger, aber ausdrücklich auf Freizeitfahrten beschränkt, braucht eine Voranmeldung und arbeitet mit einem monatlichen Kontingent. Er ist kein Krankentransport. Ein privater Fahrdienst greift dort, wo der Sonderfahrdienst nicht zuständig ist: bei Behandlungsfahrten, bei Werkstatt- und Schulwegen, bei kurzfristigem Bedarf und wenn das Kontingent ausgeschöpft ist.

## Was ist, wenn keine Stelle die Fahrt bezahlt?

Dann fahren wir gegen Rechnung. Den Preis nennen wir bei der Anfrage, nicht am Ende der Fahrt. Auch dann prüfen wir vorher kurz mit Ihnen, ob nicht doch ein Kostenträger zuständig ist, denn das ist häufiger der Fall, als die Betroffenen annehmen.

## Brauche ich einen Schwerbehindertenausweis?

Für eine Fahrt bei uns nicht. Für die Nachteilsausgleiche schon: Der Ausweis mit den passenden Merkzeichen entscheidet mit darüber, ob die Genehmigung der Krankenkasse als erteilt gilt und ob Sie den Sonderfahrdienst des Landes nutzen dürfen. Beantragt wird der Ausweis beim Versorgungsamt im Landesamt für Gesundheit und Soziales, kurz LAGeSo.

## Wie schnell können Sie fahren?

Für regelmäßige Fahrten, etwa zur Werkstatt oder zur Dialyse, planen wir am besten mit einigen Tagen Vorlauf, weil die Tour dann sauber in den Fahrplan passt. Einzelfahrten gehen oft auch kurzfristiger. Rufen Sie an, dann sagen wir Ihnen sofort, was möglich ist, statt Sie auf eine Rückmeldung warten zu lassen.

## Wer fährt, und welche Nachweise haben die Fahrerinnen und Fahrer?

Unsere Fahrerinnen und Fahrer haben einen Personenbeförderungsschein und ein erweitertes Führungszeugnis. Wir setzen feste Personen auf feste Touren, damit die Fahrgäste jeden Morgen dasselbe Gesicht sehen. Das ist besonders für Menschen wichtig, denen Veränderungen schwerfallen. Was wir Einrichtungen darüber hinaus offenlegen, steht auf [Für Einrichtungen](/fuer-einrichtungen/).

## Wenn Ihre Frage hier nicht steht

Rufen Sie an unter [0172 7575015](tel:+491727575015) oder schreiben Sie uns über das [Anfrageformular](/fahrt-anfragen/). Sie müssen nicht wissen, wer die Fahrt bezahlt oder welches Formular Sie brauchen, das klären wir gemeinsam. Ausführlicher steht das alles auf [Wer zahlt den Fahrdienst?](/kostenuebernahme/) und im [Mobilitäts-Magazin](/magazin/).

*Stand: August 2026. Sozialrechtliche Regeln und Eigenanteile ändern sich. Verbindlich ist die Auskunft Ihres Kostenträgers, beim Sonderfahrdienst die des [LAGeSo](https://www.berlin.de/lageso/behinderung/schwerbehinderung-versorgungsamt/nachteilsausgleiche/sonderfahrdienst/).*
