# Merkzeichen aG, Bl und H: was dahintersteckt

> Quelle: https://mobil-in-berlin.de/merkzeichen-ag-bl-h/
> Aktualisiert: 2026-08-23T13:26:29+00:00

Im Schwerbehindertenausweis stehen neben dem Grad der Behinderung ein oder mehrere Buchstaben. Diese Merkzeichen entscheiden darüber, welche Nachteilsausgleiche jemand bekommt, und sie wirken sich unmittelbar darauf aus, wer eine Fahrt bezahlt. Drei davon sind für Fahrdienste besonders wichtig.

## aG, außergewöhnliche Gehbehinderung

Das Merkzeichen aG bekommt, wer sich dauerhaft nur mit fremder Hilfe oder unter großer Anstrengung außerhalb des Kraftfahrzeugs bewegen kann. Es ist das strengste der drei und wird entsprechend zurückhaltend vergeben.

Was es auslöst: Parkerleichterungen mit dem blauen Parkausweis, Ermäßigungen bei der Kraftfahrzeugsteuer und, für unser Thema entscheidend, eine Sonderstellung bei Krankenfahrten.

## Bl, blind

Das Merkzeichen Bl steht für Blindheit oder eine so hochgradige Sehbehinderung, dass sie ihr gleichsteht. Neben Blindengeld und weiteren Leistungen wirkt es bei Fahrten genauso wie aG.

## H, hilflos

Das Merkzeichen H bedeutet, dass jemand für gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen des täglichen Lebens dauerhaft fremde Hilfe braucht. Es wird häufig bei Kindern mit schweren Behinderungen und bei Menschen mit fortgeschrittener Demenz vergeben.

## Der Punkt, den viele nicht kennen

Fahrten zu einer ambulanten Behandlung müssen von der Krankenkasse grundsätzlich vorher genehmigt werden. Für Versicherte mit einem der Merkzeichen **aG, Bl oder H** gilt diese Genehmigung jedoch als erteilt. Dasselbe gilt bei **Pflegegrad 4 oder 5** sowie bei Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung.

Im Klartext: Sie müssen nicht warten, bis die Kasse zustimmt. Die ärztliche Verordnung auf Muster 4 wird trotzdem gebraucht, aber der Umweg über einen Antrag entfällt. Das spart im Zweifel Wochen, und es ist der Grund, warum sich ein Blick in den eigenen Ausweis lohnt.

Wie die Verordnung im Einzelnen aussieht und was darauf stehen muss, erklären wir im Beitrag [Verordnung auf Muster 4](/verordnung-muster-4/).

## Was die Merkzeichen nicht regeln

Ein verbreiteter Irrtum: Die Merkzeichen entscheiden nicht darüber, ob eine Fahrt überhaupt bezahlt wird, sondern nur darüber, wie leicht der Weg dorthin ist. Ob eine Fahrt übernommen wird, hängt weiterhin am Anlass. Eine Fahrt zum Einkaufen zahlt keine Krankenkasse, auch nicht mit aG.

Für Freizeitfahrten ist in Berlin der [Sonderfahrdienst](/sonderfahrdienst-berlin/) zuständig, für Fahrten zur Werkstatt die Eingliederungshilfe, für den Schulweg das Schulamt. Welcher Träger wann greift, steht übersichtlich auf unserer Seite [Wer zahlt den Fahrdienst?](/kostenuebernahme/).

## Merkzeichen beantragen oder ändern lassen

Zuständig ist das Versorgungsamt, in Berlin ebenfalls beim LAGeSo angesiedelt. Wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert hat, lohnt ein Änderungsantrag. Viele Menschen tragen jahrelang einen Ausweis, der ihre Situation nicht mehr abbildet, und verzichten damit unbewusst auf Ansprüche.

Wir sind kein Sozialverband und beraten nicht zum Antrag selbst. Aber wenn Sie wissen wollen, was Ihr Ausweis für eine konkrete Fahrt bedeutet, sagen wir Ihnen das gern am Telefon: [0172 7575015](tel:+491727575015).

## Weiterlesen bei anderen Stellen

Diese Stellen arbeiten unabhängig von uns. Bei Zweifeln gilt deren Auskunft, nicht unsere Zusammenfassung.

- [Versorgungsamt beim LAGeSo](https://www.berlin.de/lageso/behinderung/schwerbehinderung-versorgungsamt/), Antrag und Änderung des Ausweises
- [VdK Berlin-Brandenburg](https://www.vdk.de/berlin-brandenburg/), Beratung bei Anträgen und Widersprüchen
- [einfach-teilhaben.de](https://www.einfach-teilhaben.de/), Portal des Bundesarbeitsministeriums

*Stand: August 2026. Diese Übersicht ersetzt keine Beratung durch Ihren Kostenträger oder einen Sozialverband.*
