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Häufige Fragen zum Fahrdienst in Berlin

Die Fragen, die uns am Telefon am häufigsten gestellt werden, mit möglichst knappen Antworten. Wenn Ihre Frage hier nicht steht, rufen Sie an unter 0172 7575015 oder schicken Sie uns eine Anfrage.

Alle Fragen im Überblick

Was kostet ein Behindertenfahrdienst in Berlin?

Das hängt am Anlass der Fahrt, nicht am Anbieter. Bei ärztlich verordneten Fahrten zahlt die Krankenkasse, es bleibt eine gesetzliche Zuzahlung von zehn Prozent, mindestens fünf und höchstens zehn Euro je Fahrt. Fahrten zur Werkstatt übernimmt die Eingliederungshilfe, den Schulweg das Schul- und Sportamt des Bezirks, in dem die Schule liegt. Beim Sonderfahrdienst des Landes Berlin zahlen Sie einen gestaffelten Eigenanteil ab 2,05 Euro je Fahrt. Nur wenn keine Stelle zuständig ist, fahren wir gegen Rechnung, und den Preis nennen wir vor der Fahrt.

Wie hoch ist die Zuzahlung bei einer Krankenfahrt?

Zehn Prozent der Fahrtkosten, mindestens fünf und höchstens zehn Euro je Fahrt, in keinem Fall mehr als die Fahrt tatsächlich kostet. Hin- und Rückfahrt zählen getrennt. Wer von Zuzahlungen befreit ist, legt den Befreiungsausweis vor, dann entfällt sie. Bei häufigen Fahrten wie zur Dialyse lohnt der Blick auf die jährliche Belastungsgrenze.

Was kostet der Sonderfahrdienst des Landes Berlin?

Der Eigenanteil steigt mit der Zahl der Fahrten im Monat: Die ersten acht Fahrten kosten 2,05 Euro, die Fahrten neun bis sechzehn 5,00 Euro, ab der siebzehnten Fahrt 10,00 Euro. Wer Bürgergeld, Grundsicherung oder Sozialhilfe bezieht, zahlt ermäßigt 1,53, 3,50 und 7,00 Euro. Eine Begleitperson ist enthalten, jede weitere kostet 2,00 Euro. Gefahren wird berlinweit und bis fünf Kilometer über die Landesgrenze hinaus. Eine Absage am Fahrttag kostet 2,05 Euro Bearbeitungsgebühr.

Wer bezahlt die Fahrt zur Dialyse?

Die Krankenkasse. Dialysefahrten gehören zu den Fahrten zu ambulanter Behandlung, die nach § 60 SGB V verordnungsfähig sind, weil die Behandlung über einen längeren Zeitraum sehr häufig stattfindet. Die behandelnde Praxis stellt eine Verordnung auf dem Formular Muster 4 aus, und zwar vor der ersten Fahrt. Es bleibt die gesetzliche Zuzahlung je Fahrt.

Wer bezahlt die Fahrt zur Werkstatt für behinderte Menschen?

Die Eingliederungshilfe über den Teilhabefachdienst, als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben. Grundlage ist die Bewilligung der Teilhabeleistung. Für diese Fahrten bestehen in Berlin keine Rahmenverträge: Den Vertrag schließen Sie oder Ihre Bevollmächtigten direkt mit dem Fahrdienst, der Teilhabefachdienst übernimmt die Kosten in der Höhe, die im Bescheid steht.

Wer bezahlt die Fahrt zur Tagespflege?

Die Pflegekasse, und zwar ohne gesonderten Antrag. Nach § 41 Absatz 1 Satz 2 SGB XI umfasst die teilstationäre Pflege ausdrücklich auch die notwendige Beförderung von der Wohnung zur Einrichtung und zurück. Sie brauchen dafür weder eine ärztliche Verordnung noch eine Genehmigung der Krankenkasse. In der Regel organisiert die Tagespflegeeinrichtung die Fahrten selbst, fragen Sie dort zuerst.

Wie beantrage ich eine Krankenfahrt?

Sie beantragen sie nicht selbst, sondern lassen sie verordnen. Die behandelnde Praxis stellt eine Verordnung einer Krankenbeförderung auf dem Formular Muster 4 aus. Die Verordnung muss vor der Fahrt vorliegen, nicht danach. Ob die Krankenkasse zusätzlich genehmigen muss, hängt vom Einzelfall ab.

Wann brauche ich keine Genehmigung der Krankenkasse?

Bei den Merkzeichen aG, Bl oder H im Schwerbehindertenausweis sowie bei Pflegegrad 4 oder 5 gilt die Genehmigung mit dem Ausstellen der Verordnung als erteilt. Dasselbe gilt bei Pflegegrad 3, wenn zusätzlich eine dauerhafte Beeinträchtigung der Mobilität ärztlich festgestellt ist. Diese Regelung gilt seit dem 1. Januar 2019. Die ärztliche Verordnung auf Muster 4 wird trotzdem gebraucht.

Was ist der Unterschied zwischen Krankenfahrt und Krankentransport?

Bei einer Krankenfahrt ist unterwegs keine medizinische Betreuung nötig, gefahren wird mit Taxi, Mietwagen oder einem Fahrdienst wie unserem. Ein qualifizierter Krankentransport findet dagegen im Krankentransportwagen statt und wird von medizinischem Fachpersonal begleitet, etwa wenn Sie liegen müssen oder während der Fahrt überwacht werden. Welche Art nötig ist, entscheidet die verordnende Praxis auf dem Formular Muster 4. Wir fahren Krankenfahrten, keine Krankentransporte.

Wer bezahlt den Schulweg meines Kindes?

Das Schul- und Sportamt des Bezirks, in dem die Schule liegt, nicht des Bezirks, in dem das Kind wohnt. Den Antrag reichen Sie nach Möglichkeit über die Schule ein. Grundlage ist § 36 der Berliner Sonderpädagogikverordnung: Befördert wird auf Antrag, wenn ein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf die Schule wegen seiner Behinderung nicht selbstständig erreichen kann. Einen einklagbaren Rechtsanspruch gibt es nicht, bewilligt wird in der Regel für ein Schuljahr und vorrangig als Sammelfahrt.

Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Widerspruch einlegen, in der Regel innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids. Der Widerspruch ist formlos möglich, die Begründung darf nachgereicht werden. Bei Krankenfahrten hilft meist eine ergänzende ärztliche Begründung, warum öffentliche Verkehrsmittel oder ein privater PKW nicht in Frage kommen. Die Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids.

Muss ich für die Fahrt aus meinem Rollstuhl umsteigen?

Nein. Sie fahren im eigenen Rollstuhl ins Fahrzeug und bleiben während der gesamten Fahrt darin sitzen. Der Rollstuhl wird mit einem Rückhaltesystem nach Norm gesichert, Sie selbst zusätzlich mit einem eigenen Gurtsystem. Das sind zwei getrennte Systeme, und beide werden gebraucht: Ein gesicherter Rollstuhl allein schützt den Menschen darin nicht.

Fahren auch Elektrorollstühle mit?

Ja. Elektrorollstühle sind schwerer und haben andere Verzurrpunkte als Faltrollstühle, deshalb sagen Sie uns Modell und ungefähres Gewicht am besten schon bei der Anfrage. Dann kommt von vornherein das passende Fahrzeug mit der passenden Rampe oder Hebebühne.

Darf eine Begleitperson mitfahren?

Ja, und zwar kostenfrei. Rollator, Sauerstoffgerät und Gehhilfen nehmen wir ebenfalls mit, dafür ist Platz eingeplant. Sagen Sie uns bei der Anfrage, wer und was mitkommt, damit das Fahrzeug passt.

Holen Sie mich aus der Wohnung ab?

Auf Wunsch ja. Wir klingeln an der Wohnungstür statt am Bordstein und bringen Sie am Ziel bis zur Tür, beim Arzt bis ins Wartezimmer. Sagen Sie uns bei der Anfrage, wie viele Stufen zu überwinden sind und ob es einen Aufzug gibt, dann planen wir Zeit und Ausstattung passend ein.

Fahren Sie auch ins Umland?

Ja. Wir fahren in ganz Berlin und darüber hinaus, etwa zu Reha-Kliniken in Brandenburg oder zu Behandlungen im Havelland. Fahrten über die Stadtgrenze planen wir wie jede andere Fahrt, nennen Sie uns bei der Anfrage einfach das Ziel.

Reicht mein Pflegegrad für eine Kostenübernahme?

Der Pflegegrad allein begründet keinen Anspruch auf Fahrten. Er wirkt an zwei Stellen: Bei Behandlungsfahrten entfällt ab Pflegegrad 4 die vorherige Genehmigung der Krankenkasse, ebenso ab Pflegegrad 3, wenn zusätzlich eine dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung ärztlich festgestellt ist. Und ab Pflegegrad 2 ist die Fahrt zur Tagespflege Teil der Pflegeleistung. Für Werkstatt, Schule und Reha spielt der Pflegegrad dagegen keine Rolle.

Kann ich den Fahrdienst wechseln?

Bei Fahrten zur Werkstatt und zur Tagesförderstätte grundsätzlich ja. Für diese Fahrten bestehen in Berlin keine Rahmenverträge, den Vertrag schließen Sie direkt mit dem Fahrdienst. Welchen Anbieter Sie wünschen, dürfen Sie sagen: Nach § 104 SGB IX wird dem Wunsch entsprochen, wenn er angemessen ist oder ein anderer Fahrdienst für Sie nicht zumutbar wäre, etwa weil nur dieser Ihre Beförderung leisten kann. Der gewünschte Fahrdienst muss geeignet sein, und in der Regel wird gemeinsam mit anderen gefahren. Sprechen Sie einen Wechsel vorher mit dem Teilhabefachdienst ab, damit die Kostenübernahme nahtlos weiterläuft. Woran Sie einen geeigneten Fahrdienst erkennen, steht im Beitrag Einen geeigneten Fahrdienst erkennen.

Was ist das Merkzeichen T?

Ein Berliner Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis, das zur Teilnahme am Sonderfahrdienst berechtigt. Das Versorgungsamt im LAGeSo stellt es fest, wenn das Merkzeichen aG vorliegt, der mobilitätsbedingte Grad der Behinderung mindestens 80 beträgt und Einschränkungen beim Treppensteigen bestehen. Merkzeichen wie G, B, Bl oder H allein genügen dafür nicht.

Wie buche ich den Sonderfahrdienst?

Direkt beim Betreiber WirMobil: per App oder Web-App rund um die Uhr, telefonisch unter 030 220 271 36 täglich von 7 bis 17 Uhr oder per E-Mail an buchung@wirmobil-berlin.de. Eine Fahrt lässt sich frühestens 14 Tage vorher bestellen, am sichersten spätestens zwei Tage vor dem Termin. Für die Buchung brauchen Sie die Berechtigten-Nummer vom LAGeSo.

Was ist der Unterschied zwischen Sonderfahrdienst und privatem Fahrdienst?

Der Sonderfahrdienst des Landes Berlin ist deutlich günstiger, aber ausdrücklich auf Freizeitfahrten beschränkt, braucht eine Voranmeldung und setzt das Merkzeichen T voraus. Er ist kein Krankentransport. Ein privater Fahrdienst greift dort, wo der Sonderfahrdienst nicht zuständig ist: bei Behandlungsfahrten, bei Werkstatt- und Schulwegen, bei kurzfristigem Bedarf und bei Zielen weiter als fünf Kilometer hinter der Landesgrenze.

Was ist, wenn keine Stelle die Fahrt bezahlt?

Dann fahren wir gegen Rechnung. Den Preis nennen wir bei der Anfrage, nicht am Ende der Fahrt. Auch dann prüfen wir vorher kurz mit Ihnen, ob nicht doch ein Kostenträger zuständig ist, denn das ist häufiger der Fall, als die Betroffenen annehmen.

Brauche ich einen Schwerbehindertenausweis?

Für eine Fahrt bei uns nicht. Für die Nachteilsausgleiche schon: Der Ausweis mit den passenden Merkzeichen entscheidet mit darüber, ob die Genehmigung der Krankenkasse als erteilt gilt und ob Sie den Sonderfahrdienst des Landes nutzen dürfen, dafür ist das Berliner Merkzeichen T nötig. Beantragt wird der Ausweis beim Versorgungsamt im Landesamt für Gesundheit und Soziales, kurz LAGeSo.

Wie schnell können Sie fahren?

Für regelmäßige Fahrten, etwa zur Werkstatt oder zur Dialyse, planen wir am besten mit einigen Tagen Vorlauf, weil die Tour dann sauber in den Fahrplan passt. Einzelfahrten gehen oft auch kurzfristiger. Rufen Sie an, dann sagen wir Ihnen sofort, was möglich ist, statt Sie auf eine Rückmeldung warten zu lassen.

Wer fährt, und welche Nachweise haben die Fahrerinnen und Fahrer?

Unsere Fahrerinnen und Fahrer haben einen Personenbeförderungsschein und ein erweitertes Führungszeugnis. Wir setzen feste Personen auf feste Touren, damit die Fahrgäste jeden Morgen dasselbe Gesicht sehen. Das ist besonders für Menschen wichtig, denen Veränderungen schwerfallen. Was wir Einrichtungen darüber hinaus offenlegen, steht auf Für Einrichtungen.

Wenn Ihre Frage hier nicht steht

Rufen Sie an unter 0172 7575015 oder schreiben Sie uns über das Anfrageformular. Sie müssen nicht wissen, wer die Fahrt bezahlt oder welches Formular Sie brauchen, das klären wir gemeinsam. Ausführlicher steht das alles auf Wer zahlt den Fahrdienst? und im Mobilitäts-Magazin.

Stand: September 2026. Sozialrechtliche Regeln und Eigenanteile ändern sich. Verbindlich ist die Auskunft Ihres Kostenträgers, beim Sonderfahrdienst die des LAGeSo.