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Wer zahlt den Fahrdienst? Kostenübernahme in Berlin

Kaum jemand ruft bei einem Fahrdienst an und weiß bereits, welche Stelle die Fahrt bezahlt. Das ist auch kein Wunder: Zuständig sind je nach Anlass fünf verschiedene Träger, und jeder hat eigene Formulare und Fristen. Diese Seite sortiert das.

Wenn Sie nicht sicher sind, welcher Fall auf Sie zutrifft: Rufen Sie einfach an. Wir machen das täglich und finden den richtigen Weg schneller, als Sie ihn suchen können.

Kurzübersicht: Wer zahlt was?

Anlass der FahrtZuständigWas Sie brauchen
Zur Werkstatt oder TagesförderstätteEingliederungshilfe, über den TeilhabefachdienstBewilligung der Teilhabeleistung
Zur FörderschuleSchul- und Sportamt des BezirksAntrag mit Stellungnahme der Schule
Zu ambulanter Behandlung, Dialyse, BestrahlungKrankenkasseVerordnung auf Muster 4
Zur Reha oder KurKranken- oder RentenversicherungBewilligungsbescheid der Maßnahme
Freizeit, Besuche, BehördengängeSonderfahrdienst des Landes Berlin, sonst SelbstzahlungBerechtigung beim LAGeSo

Krankenfahrten: die Verordnung auf Muster 4

Für Fahrten zu einer ambulanten Behandlung stellt die Ärztin oder der Arzt eine Verordnung auf dem Formular Muster 4 aus. Wichtig ist, dass die Verordnung vor der Fahrt vorliegt, nicht danach.

Viele wissen nicht, dass es für bestimmte Personengruppen einfacher ist: Wer die Merkzeichen aG, Bl oder H im Schwerbehindertenausweis stehen hat oder in Pflegegrad 4 oder 5 eingestuft ist, braucht keine vorherige Genehmigung der Krankenkasse einzuholen. Die Genehmigung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die ärztliche Verordnung wird trotzdem gebraucht.

Es bleibt in der Regel eine gesetzliche Zuzahlung, die pro Fahrt anfällt. Wer von Zuzahlungen befreit ist, legt den Befreiungsausweis vor.

Werkstattfahrten: Eingliederungshilfe

Fahrten zur Werkstatt für behinderte Menschen und zur Tagesförderstätte gehören zur Teilhabe am Arbeitsleben und werden über die Eingliederungshilfe finanziert. Zuständig sind die Teilhabefachdienste.

Eine Berliner Besonderheit ist hier wichtig: Für diese Beförderungsleistungen bestehen keine Rahmenverträge. Die Vereinbarung läuft unmittelbar zwischen dem Fahrdienst und der Person, die gefahren wird. Das bedeutet in der Praxis, dass Sie den Fahrdienst aussuchen dürfen und nicht zugewiesen bekommen.

Schulweg: das Schulamt des Bezirks

Die Schülerbeförderung beantragen Sie beim Schul- und Sportamt Ihres Bezirks. Grundlage ist der festgestellte sonderpädagogische Förderbedarf und eine Einschätzung, dass der Schulweg nicht auf üblichem Weg zurückgelegt werden kann. Jeder der zwölf Bezirke bearbeitet die Anträge selbst, deshalb unterscheiden sich Formulare und Bearbeitungszeiten.

Der Sonderfahrdienst des Landes Berlin

Für Freizeitfahrten gibt es in Berlin den Sonderfahrdienst, den das Land bezuschusst. Die Berechtigung beantragen Sie beim LAGeSo. Der Eigenanteil ist gering und steigt mit der Zahl der Fahrten im Monat.

Der Sonderfahrdienst ist eine gute Sache und wir raten niemandem davon ab. Er hat allerdings Grenzen: Er ist ausdrücklich auf Freizeitfahrten beschränkt, ist kein Krankentransport, braucht eine Voranmeldung und arbeitet mit einem monatlichen Kontingent. Wer kurzfristig fahren muss, wer zu einer Behandlung will oder wer sein Kontingent ausgeschöpft hat, ist bei einem privaten Fahrdienst richtig.

Wenn keine Stelle zahlt

Auch das kommt vor. Dann fahren wir gegen Rechnung, und Sie wissen den Preis vorher. Wir nennen ihn bei der Anfrage, nicht am Ende der Fahrt.

Stand der Angaben: August 2026. Sozialrechtliche Regeln ändern sich. Wir prüfen diese Seite regelmäßig, ersetzen damit aber keine Beratung durch Ihren Kostenträger.