Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf haben Anspruch darauf, sicher zur Schule und wieder nach Hause zu kommen. Organisiert wird das über das Schulamt des Bezirks, gefahren wird von Fahrdiensten wie uns, meist als Sammelfahrt ab Wohnanschrift.
Was Eltern von uns erwarten dürfen
Wir übergeben Ihr Kind morgens an die Schule und nachmittags an Sie oder eine benannte Person, nicht an die Haustür und dann sich selbst überlassen. Wer abholberechtigt ist, halten wir schriftlich fest.
Unsere Fahrerinnen und Fahrer legen ein erweitertes Führungszeugnis vor. Das ist bei der Beförderung von Kindern selbstverständlich und wir weisen es der Schule gegenüber unaufgefordert nach.
Wenn der Bus im Stau steht, rufen wir an. Ein Kind, das später kommt, ist unangenehm. Ein Kind, das ohne Nachricht nicht ankommt, ist ein Notfall. Diesen Unterschied nehmen wir ernst.
Der Antrag beim Schulamt
Die Beförderung beantragen Sie beim Schul- und Sportamt Ihres Bezirks, in der Regel mit einer Stellungnahme der Schule zum Förderbedarf. Bewilligt das Amt, wird ein Fahrdienst beauftragt, mit dem der Bezirk einen Vertrag hat.
Sprechen Sie uns an, bevor Sie den Antrag stellen. Wir sagen Ihnen, was das Amt Ihres Bezirks üblicherweise verlangt, und Sie sparen sich eine Rückfragerunde.