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Schülerbeförderung Berlin

Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die den Schulweg wegen ihrer Behinderung nicht selbstständig schaffen, können in Berlin eine Schülerbeförderung bekommen, oft einfach Schultransport genannt. Bewilligt wird sie vom Bezirksamt, gefahren wird von Fahrdiensten wie uns, in der Regel als Sammelfahrt ab Wohnanschrift oder von Sammelpunkten.

Was Eltern von uns erwarten dürfen

Wir übergeben Ihr Kind morgens an die Schule und nachmittags an Sie oder eine benannte Person, nicht an die Haustür und dann sich selbst überlassen. Wer abholberechtigt ist, halten wir schriftlich fest.

Unsere Fahrerinnen und Fahrer legen ein erweitertes Führungszeugnis vor. Das ist bei der Beförderung von Kindern selbstverständlich und wir weisen es der Schule gegenüber unaufgefordert nach.

Wenn der Bus im Stau steht, rufen wir an. Ein Kind, das später kommt, ist unangenehm. Ein Kind, das ohne Nachricht nicht ankommt, ist ein Notfall. Diesen Unterschied nehmen wir ernst.

Der Antrag beim Schulamt

Die Beförderung beantragen Sie beim Schul- und Sportamt des Bezirks, in dem die Schule liegt, nicht beim Wohnbezirk. Den Antrag reichen Sie am besten über die Schule ein, die ihn mit ihrer Stellungnahme weitergibt. Einen einklagbaren Rechtsanspruch gibt es nicht, bewilligt wird im Einzelfall und in der Regel für ein Schuljahr. Bewilligt das Amt, wird ein Fahrdienst beauftragt, mit dem der Bezirk einen Vertrag hat.

Sprechen Sie uns an, bevor Sie den Antrag stellen. Wir sagen Ihnen, was das zuständige Bezirksamt üblicherweise verlangt, und Sie sparen sich eine Rückfragerunde.

Wie der Antrag beim Schulamt abläuft, welche Unterlagen gebraucht werden und woran Anträge häufig scheitern, steht im Magazin: Schülerbeförderung beantragen.