Im Schwerbehindertenausweis stehen Buchstaben, die über bares Geld entscheiden. Über die Merkzeichen aG, Bl und H haben wir bereits geschrieben, weil sie bei Krankenfahrten die Genehmigung ersetzen. Dieser Beitrag nimmt sich die beiden vor, die im Alltag am häufigsten vorkommen und am wenigsten erklärt werden: G und B.
Merkzeichen G: erheblich gehbehindert
G steht für eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr. Gemeint sind Menschen, die Wege nicht zurücklegen können, die üblicherweise noch zu Fuß gegangen werden. Das betrifft nicht nur Gehbehinderungen im engeren Sinn: Auch Herz- und Lungenerkrankungen, Anfallsleiden oder Störungen der Orientierung können dazu führen.
Was G bringt, ist vor allem eines: die unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr. Dafür brauchen Sie das Beiblatt zum Ausweis mit einer eingeklebten Wertmarke. Sie kostet 104 Euro für zwölf Monate oder 53 Euro für sechs Monate. Kostenfrei ist sie bei den Merkzeichen H oder Bl sowie beim Bezug von Bürgergeld, Grundsicherung im Alter oder Sozialhilfe.
Die Freifahrt gilt im gesamten öffentlichen Nahverkehr einschließlich Regional- und S-Bahn-Verkehr, nicht im Fernverkehr. Alternativ zur Wertmarke ist eine Ermäßigung der Kfz-Steuer möglich, aber nur eines von beidem.
Merkzeichen B: Begleitperson fährt kostenfrei mit
B bedeutet, dass die ständige Begleitung bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel notwendig ist. Es wird nicht allein vergeben, sondern immer zusätzlich zu G, Gl oder H.
Wer B im Ausweis hat, nimmt im Nahverkehr und im Fernverkehr eine Begleitperson kostenfrei mit, ohne dass für sie ein Ticket gelöst werden muss. Dasselbe gilt für einen Assistenzhund. Wichtig und oft missverstanden: B ist eine Berechtigung, keine Verpflichtung. Sie dürfen jederzeit auch allein fahren, niemand darf Sie deshalb zurückweisen.
Was G und B bei Krankenfahrten nicht bewirken
Hier liegt die häufigste Enttäuschung, deshalb steht sie hier deutlich: G und B ersetzen die Genehmigung der Krankenkasse nicht. Das tun nur aG, Bl und H, dazu Pflegegrad 4 oder 5 sowie Pflegegrad 3 mit ärztlich festgestellter dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung.
Wenn Sie also G haben und regelmäßig zur Behandlung müssen, brauchen Sie weiterhin die ärztliche Verordnung und in vielen Fällen die vorherige Genehmigung. Die Einzelheiten stehen in Merkzeichen aG, Bl und H und in Verordnung auf Muster 4.
Was G und B beim Sonderfahrdienst nicht bewirken
Auch für den Sonderfahrdienst des Landes Berlin reichen G und B nicht. Nötig ist das Berliner Merkzeichen T, und das stellt das Versorgungsamt nur fest, wenn das Merkzeichen aG vorliegt, der mobilitätsbedingte Grad der Behinderung mindestens 80 beträgt und Einschränkungen beim Treppensteigen bestehen. Wie der Dienst funktioniert und wo seine Grenzen liegen, steht in Sonderfahrdienst Berlin.
Die übrigen Merkzeichen in Kürze
- aG außergewöhnliche Gehbehinderung, berechtigt zum Parken auf Behindertenparkplätzen
- H hilflos, für Menschen, die dauernd fremde Hilfe brauchen
- Bl blind, TBl taubblind
- Gl gehörlos
- T Teilnahme am Sonderfahrdienst, ein Berliner Merkzeichen
- RF Ermäßigung beim Rundfunkbeitrag
- 1. Kl. Berechtigung zur Nutzung der 1. Klasse mit Fahrschein 2. Klasse, für wenige Personengruppen
Wo Sie das beantragen
Zuständig ist in Berlin das Versorgungsamt im Landesamt für Gesundheit und Soziales. Merkzeichen werden nicht automatisch vergeben, sondern müssen im Antrag geltend gemacht und ärztlich belegt werden. Wenn ein Merkzeichen fehlt, das Ihnen zusteht, ist ein Änderungsantrag möglich.
Lassen Sie sich dabei helfen. Die Sozialverbände VdK und SoVD beraten ihre Mitglieder, und die Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung in den Bezirken tun es kostenlos für alle.
Wo Sie das nachlesen können
- Versorgungsamt beim LAGeSo, Antrag und Merkzeichen
- betanet zum Merkzeichen B, ausführlich und aktuell gehalten
- Sozialverband VdK und SoVD, Beratung und Vertretung im Widerspruchsverfahren
- einfach-teilhaben.de, Portal des Bundesarbeitsministeriums
Bei uns fährt die Begleitperson immer kostenfrei
Unabhängig davon, ob B im Ausweis steht: Bei unseren Fahrten kommt eine Begleitperson ohne Aufpreis mit. Sagen Sie uns bei der Anfrage nur Bescheid, damit das Fahrzeug passt. Fragen beantworten wir auch am Telefon unter 0172 7575015.
Stand: September 2026. Die genannten Beträge zur Wertmarke gelten bundesweit. Verbindlich ist der Bescheid des Versorgungsamts.
