Seit Ende Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG. Es wird häufig als Vorschrift für Unternehmen diskutiert. Interessanter ist die andere Seite: Was haben eigentlich die Menschen davon, für die es gemacht wurde?
Worum es geht
Das Gesetz setzt eine europäische Richtlinie um und verlangt, dass bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderung nutzbar sind. Der wesentliche Unterschied zu früheren Regelungen: Es betrifft nicht mehr nur Behörden, sondern auch private Anbieter.
Erfasst sind unter anderem Onlineshops und Buchungsdienste, Bankdienstleistungen und Geldautomaten, E-Books, Telefon- und Messengerdienste, Computer, Smartphones und Fahrausweisautomaten sowie Auskunftssysteme im Personenverkehr.
Was sich im Alltag ändern sollte
- Websites und Apps, über die man etwas bestellt oder bucht, müssen mit Screenreader und Tastatur bedienbar sein, ausreichende Kontraste bieten und sich vergrößern lassen, ohne dass der Text verschwindet.
- Fahrkartenautomaten müssen zugänglich gestaltet sein, etwa mit Sprachausgabe und tastbaren Elementen.
- Bankgeschäfte sollen ohne fremde Hilfe möglich sein.
- Informationen zu einem Produkt müssen in wahrnehmbarer Form vorliegen, also nicht nur als Bild ohne Textalternative.
Die Ausnahme, die viel erklärt
Für Dienstleistungen gilt eine Ausnahme für Kleinstunternehmen, also Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz beziehungsweise einer Jahresbilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro. Das erklärt, warum viele kleine Anbieter formal nicht betroffen sind.
Ob ein bestimmter Betrieb unter diese Ausnahme fällt, ist eine Rechtsfrage und gehört im Zweifel anwaltlich geprüft. Wir sind keine Rechtsberatung und maßen uns dieses Urteil nicht an.
Warum wir es trotzdem umsetzen
Ein Fahrdienst für Menschen mit Behinderung, dessen Website Menschen mit Behinderung aussperrt, widerspricht sich selbst. Deshalb ist diese Seite unabhängig von jeder Pflicht auf dem Niveau der internationalen Richtlinien für barrierefreie Webinhalte gebaut, Stufe AA.
Konkret heißt das: geprüfte Kontraste, vollständige Bedienbarkeit mit der Tastatur, sichtbarer Fokus, echte Beschriftungen an allen Formularfeldern statt bloßer Platzhalter, Texte, die sich auf 200 Prozent vergrößern lassen, ohne dass das Layout bricht, und Alternativtexte für Bilder. Unser Anfrageformular hat außerdem bewusst große Klickflächen, weil nicht jede Hand ruhig ist.
Was zu tun ist, wenn etwas nicht zugänglich ist
Das BFSG sieht eine Marktüberwachung vor. Verbraucherinnen und Verbraucher können Verstöße bei der zuständigen Marktüberwachungsstelle melden, und auch Verbände können tätig werden. Der erste Schritt ist meist einfacher: den Anbieter direkt ansprechen. Viele Barrieren entstehen aus Unwissen, nicht aus Absicht, und lassen sich mit einem Hinweis beheben.
Falls Ihnen auf unserer Seite etwas begegnet, das Sie nicht bedienen können, sagen Sie uns Bescheid. Das ist keine Floskel, sondern der schnellste Weg, es zu ändern: 0172 7575015.
Wie barrierefrei Berlin unterwegs tatsächlich ist, haben wir hier zusammengetragen: Barrierefrei durch Berlin.
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Diese Stellen arbeiten unabhängig von uns. Bei Zweifeln gilt deren Auskunft, nicht unsere Zusammenfassung.
- Bundesfachstelle Barrierefreiheit, Beratung und Prüfhilfen
- Bundesarbeitsministerium, Teilhabe und Inklusion
Stand: August 2026. Dieser Beitrag gibt den Stand allgemein wieder und ersetzt keine Rechtsberatung.
