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Krankenfahrt oder Krankentransport? Der Unterschied entscheidet

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Zwei Wörter, die im Alltag durcheinandergehen und in der Abrechnung etwas völlig Verschiedenes bedeuten. Wer beim falschen Begriff landet, bekommt entweder einen Rettungswagen vor die Tür, den niemand bestellt hat, oder wartet auf eine Genehmigung, die für seinen Fall gar nicht nötig gewesen wäre. Dieser Beitrag sortiert die Begriffe.

Die Krankenfahrt

Eine Krankenfahrt ist eine ärztlich verordnete Fahrt zu einer Behandlung, bei der unterwegs keine medizinische Betreuung nötig ist. Sie können sitzen, Sie brauchen niemanden, der Ihren Kreislauf überwacht, Sie brauchen nur ein Fahrzeug und jemanden, der Sie sicher hinbringt.

Gefahren wird mit Taxi, Mietwagen oder einem Fahrdienst wie unserem. Das ist der weit häufigere Fall, und es ist der Fall, für den wir da sind. Rollstuhl, Rollator, Sauerstoffgerät und Begleitperson ändern daran nichts: Solange die Fahrt selbst keine medizinische Überwachung braucht, bleibt es eine Krankenfahrt.

Der Krankentransport

Ein qualifizierter Krankentransport findet in einem Krankentransportwagen statt, kurz KTW, und wird von medizinischem Fachpersonal begleitet. Das ist der richtige Weg, wenn während der Fahrt betreut, überwacht oder versorgt werden muss, etwa im Liegen, mit laufender Infusion oder bei einem Zustand, der sich unterwegs verschlechtern kann.

Das ist keine Leistung, die wir erbringen, und das sagen wir offen. Wenn bei der Anfrage herauskommt, dass ein Krankentransport gebraucht wird, sagen wir das und verweisen weiter, statt eine Fahrt anzunehmen, für die wir nicht ausgestattet sind.

Woran Sie erkennen, was Sie brauchen

Die Entscheidung trifft nicht der Fahrdienst und auch nicht die Krankenkasse, sondern die Ärztin oder der Arzt bei der Verordnung. Auf dem Formular Muster 4 wird angekreuzt, welche Beförderungsart medizinisch nötig ist. Als grobe Orientierung:

  • Sie können sitzen und brauchen unterwegs niemanden, der medizinisch eingreift. Das ist eine Krankenfahrt.
  • Sie müssen liegen oder werden während der Fahrt überwacht. Das ist ein Krankentransport.
  • Es geht um einen Notfall. Dann ist beides falsch, dann gilt die 112.

Im Zweifel fragen Sie in der Praxis nach, bevor Sie einen Fahrdienst bestellen. Eine Verordnung, die nicht zur tatsächlichen Beförderungsart passt, macht bei der Abrechnung Ärger, und das merkt man erst hinterher.

Warum der Unterschied beim Geld zählt

Beides sind Leistungen der Krankenkasse nach § 60 SGB V, und bei beidem bleibt dieselbe gesetzliche Zuzahlung von zehn Prozent, mindestens fünf und höchstens zehn Euro je Fahrt. Der Unterschied liegt in den Kosten dahinter: Ein Krankentransport mit Fachpersonal ist um ein Vielfaches teurer als eine Krankenfahrt, und die Kassen prüfen deshalb genauer, ob er wirklich nötig war.

Für Sie heißt das: Wenn eine Krankenfahrt ausreicht, ist sie nicht die schlechtere Lösung, sondern die richtige. Sie ist außerdem meist die angenehmere, weil kein Krankenwagen vor der Tür steht und die Nachbarschaft nicht glaubt, es sei etwas passiert.

Wann welcher Kostenträger zuständig ist

Krankenfahrt und Krankentransport sind beide Sache der Krankenkasse. Sobald es aber nicht um eine Behandlung geht, greift ein anderer Träger, und dann heißt die Fahrt auch nicht mehr Krankenfahrt:

Die vollständige Übersicht steht auf Wer zahlt den Fahrdienst?, und wie das Formular für Krankenfahrten ausgefüllt wird, erklärt Verordnung auf Muster 4.

Was wir fahren

Wir fahren Krankenfahrten: zur Dialyse, zur Bestrahlung, zur Chemotherapie, zur ambulanten Operation, zur Physiotherapie, zum Facharzt. Sie bleiben im eigenen Rollstuhl sitzen, eine Begleitperson fährt kostenfrei mit, und wir bringen Sie auf Wunsch bis ins Wartezimmer statt bis zum Bordstein.

Wie das im Einzelnen abläuft, steht auf Arzt-, Dialyse- und Rehafahrten. Anfragen können Sie schriftlich oder unter 0172 7575015.

Wo Sie das nachlesen können

Stand: September 2026. Welche Beförderungsart medizinisch nötig ist, entscheidet die verordnende Praxis. Zu Kostenübernahme und Zuzahlung ist die Auskunft Ihrer Krankenkasse verbindlich.